(aid) – Immer häufiger finden Verbraucher glutenfreie Lebensmittel in den Supermarktregalen. Diese Produkte sind speziell für Menschen mit einer Unverträglichkeit für das Getreideeiweiß entwickelt worden und nicht für jeden geeignet, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Produkte können als „glutenfrei“ gekennzeichnet werden, wenn sie höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm enthalten. Inzwischen tragen zahlreiche Teig- und Backwaren, aber auch Milchprodukte das Zeichen der durchgestrichenen Ähre auf dem Etikett. Für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit, auch Zöliakie genannt, sind diese Produkte eine große Erleichterung beim Lebensmitteleinkauf. Für andere Konsumenten bringt eine glutenfreie Ernährung, die teilweise mit großen Einschränkungen verbunden ist, aber keine gesundheitlichen Vorteile. Zudem müssen die Konsumenten für die Spezialprodukte meist einen deutlich höheren Preis zahlen.

Menschen mit Reizdarm und anderen Magen-Darm-Beschwerden sollten die Ursachen erst durch einen Arzt abklären lassen. Des Weiteren haben die Verbraucherschützer beobachtet, dass einige Hersteller ohnehin glutenfreie Lebensmittel mit dem Label auszeichnen und teurer verkaufen. Dazu zählen beispielsweise Hartkäse, Zartbitterschokolade, Bonbons und Kartoffelchips.

Zöliakie ist eine Nahrungsmittelunverträglichkeit gegen das Getreideeiweiß Gluten, an der rund ein Prozent der deutschen Bevölkerung leiden. Der Verzehr des Eiweißes führt bei Patienten zu einer Veränderung der Darmschleimhaut und dadurch zu einer gestörten Nahrungsaufnahme, begleitet von Durchfällen und Gewichtsverlust. Gluten ist in Weizen, Roggen, Gerste und Hafer und daraus hergestellten Waren enthalten. Betroffene müssen sich lebenslang glutenfrei ernähren.

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