EU veröffentlicht zugelassene Gesundheitsangaben
(aid) – „Gut für Herz und Kreislauf“, „stärkt die Abwehrkräfte“ oder „fördert die Gesundheit ihrer Kinder“ – künftig dürfen Lebensmittel nur noch mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden, wenn diese Wirkung wissenschaftlich erwiesen ist. Die Europäische Kommission hat nach langjähriger Prüfung eine Liste mit 222 zulässigen „Health Claims“ veröffentlicht, die in der gesamten Europäischen Union gültig ist. Damit soll der Verbraucher vor irreführender Werbung geschützt und bei seiner Kaufentscheidung unterstützt werden. Die Lebensmittelhersteller haben sechs Monate Zeit, um ihre Werbung an die neuen Anforderungen anzupassen. Ab Anfang Dezember 2012 sind alle Angaben verboten, die nicht zugelassen sind und für die kein aktuelles Zulassungsverfahren läuft.
Die Europäische Kommission hat vor allem Werbung für Vitamine und Mineralstoffe zugelassen. So dürfen Hersteller ihre Produkte damit anpreisen, dass Vitamin C das Immunsystem stärkt und Kalzium wichtig für die Knochen ist, wenn bestimmte Mengen zugesetzt werden. Auch Aussagen wie „Phytosterine senken den Cholesterinspiegel“ und „Wasser reguliert die Körpertemperatur“ sind erlaubt. Die Behauptung, dass probiotische Jogurts positiv auf das Immunsystem wirken, darf in Zukunft nicht mehr verwendet werden.
Kritiker befürchten jedoch, dass Unternehmen diese Liste nur sehr gezielt nutzen. Sie könnten Lebensmitteln zum Beispiel nur bestimmte Vitamine und Mineralstoffe zusetzen, um sie mit Gesundheitsangaben bewerben zu können.
Heike Kreutz, www.aid.de
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/claims/index_en.htm
Die Liste der zugelassenen Gesundheitsangaben finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/nuhclaims/
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